
WVV Energie klärt auf
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Infos und Antworten auf zentrale Fragen rund um die Energieversorgung.
Unsere Mitarbeiter/-innen im Kundenservice sind darüber hinaus jederzeit für Sie und Ihre Anliegen da.
WVV Kundenzentrum
Domstraße 26
97070 Würzburg
Mo. - Fr.: 08:30 - 18:00 Uhr
Service-Tel.: 0931 36-1155

Wärmewende Würzburg
Mit der WVV Energie auf dem Weg in eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 - gemeinsam finden wir die ideale Lösung für Ihr Zuhause.
Newsticker – Regierungsbeschlüsse, Infos
Aktueller Stand zur Umlagenreduzierung für Wärmepumpen (getrennte Messung, gem. § 22 EnFG)
Ende der Energiepreisbremsen – 31.12.2023
Deutsche Gasspeicher haben Füllstand von 100 % erreicht – 05.11.2023
Beschluss der Strom- und Gas-/Wärmepreisbremse – 16.12.2022
Beschluss der Dezember-Soforthilfe im Gas- und Wärmebereich – 14.11.2022
Umsatzsteuersenkung auf den Erdgas- und Fernwärmepreis – 07.10.2022
FAQ – Preisentwicklung
Wie werden sich die Preise 2024 voraussichtlich entwickeln?
Was macht der Staat, um die Energiekosten bezahlbar zu halten?
Was hat es mit der Strom- und Gas-/Wärmepreisbremse auf sich?
Wie errechnet sich mein monatlicher Abschlag?
Gibt die WVV Energie die Umsatzsteuersenkung auf den Erdgas- und Fernwärmepreis weiter?
Wie konnten die Marktpreise so stark steigen und wie werden sie sich zukünftig entwickeln?
Welche Auswirkungen haben steigende und sinkende Großhandelspreise von Erdgas für mich?
Wie kann ich meine Energiekosten senken?
FAQ – Energieversorgung
Wie kann ich wieder Kunde bei der WVV Energie werden?
Ist mein Vertrag bei der WVV Energie sicher?
Lohnt es sich bei der WVV Energie zu bleiben?
Wie steht es um die Erdgasversorgung?
Woher bezieht die WVV ihr Erdgas?
Wie können wir gemeinsam eine höhere Energie-Autarkie erreichen?
Weiterführende Informationen zum Thema Energieversorgung
FAQ – Energiepreisbremse
Gilt die Anpassungsnovelle des Strompreisbremsengesetzes ab 01.08.2023 für meinen Tarif?
Was gilt für Haushalts- bzw. Heizstromtarife mit Doppeltarifzählern?
Wie erhalte ich meine individuellen Informationen zur Entlastung durch die Preisbremsen?
Wann wird die Preisbremse in meinem Abschlag berücksichtigt?
Warum verändert sich mein Abschlag trotz Preisbremse nicht?
Ich bin Gewerbekunde und vorsteuerabzugsberechtigt. Welcher Umsatzsteuerbetrag gilt jetzt?
Wie funktioniert die Strompreisbremse und wie hoch ist meine Entlastung?
Wie funktionieren die Gas- und Wärmepreisbremse und wie hoch ist meine Entlastung?
Beschluss zu den Energiepreisbremsen
Seit 16.12.2022 ist die Strom- sowie die Gas-/Wärmepreisbremse beschlossen. Selbstverständlich setzt die WVV Energie sämtliche Beschlüsse zuverlässig um.
Energiepreisbremsen
Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme gelten seit März 2023 (rückwirkend für die Monate Januar und Februar) bis zum 31. Dezember 2023.
Aufgrund der Anpassungsnovelle des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) gilt seit 1. August 2023 bei Verträgen mit Hoch- und Niedertarifzeiten (=HT/NT-Tarif mit Doppeltarifzähler) bis 30.000 kWh/Jahr eine neue Regelung. Bei diesen Verträgen greift die Preisbremse bereits zu einem niedrigen Preisniveau.
Energiepreisbremse | Gedeckelter Basisbedarf in % (Vorjahresverbrauch) |
Deckelung in ct/kWh |
---|---|---|
Strompreisbremse (Jahresverbrauch bis 30.000 kWh) |
80 % | 40 ct/kWh |
(Jahresverbrauch > 30.000 kWh) | 70 % | 13 ct/kWh* |
Gaspreisbremse (Jahresverbrauch bis 1,5 Mio kWh) |
80 % | 12 ct/kWh |
(Jahresverbrauch > 1,5 Mio kWh)** | 70 % | 7 ct/kWh* |
Wärmepreisbremse (Jahresverbrauch bis 1,5 Mio kWh) |
80 % | 9,5 ct/kWh |
(Jahresverbrauch > 1,5 Mio kWh)** | 70 % | 7, 5 ct/kWh* (Wärme) 9 ct/kWh* (Prozesswärme) |
Energiepreisbremse | Gedeckelter Basisbedarf in % (Vorjahresverbrauch) |
Deckelung in ct/kWh |
---|---|---|
Strompreisbremse (Jahresverbrauch bis 30.000 kWh) |
80 % | 40 ct/kWh |
(Jahresverbrauch > 30.000 kWh) | 70 % | 13 ct/kWh* |
Gaspreisbremse (Jahresverbrauch bis 1,5 Mio kWh) |
80 % | 12 ct/kWh |
(Jahresverbrauch > 1,5 Mio kWh)** | 70 % | 7 ct/kWh* |
Wärmepreisbremse (Jahresverbrauch bis 1,5 Mio kWh) |
80 % | 9,5 ct/kWh |
(Jahresverbrauch > 1,5 Mio kWh)** | 70 % | 7, 5 ct/kWh* (Wärme) 9 ct/kWh* (Prozesswärme) |
*zzgl. aller Abgaben, Umlagen und Steuern
**verbrauchsunabhängig: zugelassene Krankenhäuser und Industrie
Die Kosten des Entlastungspakets werden dabei aus Mitteln des Bundes finanziert.
Detailinformationen zur Dezember-Soforthilfe und der Energiepreisbremse finden Sie in den nachfolgenden
FAQ
.
Es bleibt weiterhin wichtig, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel. Hier finden Sie weitere Energiespartipps.
Sie sind Geschäftskunde und haben Fragen zur aktuellen Marktlage? Wenden Sie sich hierfür gerne direkt an Ihren Kundenberater oder an unsere Mitarbeiter im WVV Kundenzentrum .
Sie haben Fragen?
Gerne möchten wir gerade in der aktuellen Zeit persönlich für Sie da sein.
Falls Sie uns telefonisch erreichen möchten, bitten wir in der aktuellen Situation um Ihr Verständnis, dass es aufgrund deutlich vermehrter Anfragen im Kundenservice derzeit zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass wir alles daransetzen, unseren ausgezeichneten Service schnellstmöglich wieder ohne lange Wartezeiten für Sie gewährleisten zu können.