Compliance bei der WVV

Compliance WVV

Rechtschaffenheit, Integrität, Fairness,

das sind unsere Compliance-Werte

Rechtschaffenheit bedeutet für die WVV die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien. Ein integres Verhalten heißt, aufrichtig zu handeln. Ein Mensch, der Integrität besitzt, hat starke moralische Prinzipien und lebt danach. Fairness basiert auf Anstand, Gerechtigkeit und angemessener Behandlung des Gegenübers. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WVV beachten bei ihrem täglichen Handeln diese Werte. Sie sind in unserem Verhaltenskodex verankert. Der Verhaltenskodex der WVV stellt einen wesentlichen Baustein unseres Compliance-Management-Systems dar.

Verantwortung für Menschen und Umwelt

Als Kommunalunternehmen legt die WVV großen Wert auf nachhaltiges und soziales Handeln. Dadurch leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Menschenrechte (z. B. Schutz vor Diskriminierung oder Kinderarbeit) und zur Berücksichtigung von Umweltaspekten in globalen Lieferketten.

Im Zusammenhang mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat die WVV eine Grundsatzerklärung verabschiedet. Darin sind die Grundsätze zur Menschenrechts- und Umweltstrategie verankert. Die Achtung und Wahrung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Pflichten ist die Grundvoraussetzung für eine Zusammenarbeit mit dem WVV-Konzern. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie ihr unternehmerisches Handeln an allen anwendbaren Gesetzen richten, insbesondere im Hinblick auf Straf-, Antikorruptions-, Datenschutz-, Wettbewerbs-, Kartell-, Geldwäsche- und Umweltrecht sowie Menschenrechte. Die Anforderungen, die aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie beispielsweise die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen oder die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, sind in unserem Verhaltenskodex für Geschäftspartner beschrieben.

vier Hände

Hinweisgebersystem

Ein weiterer Baustein des Compliance-Management-Systems ist das Betreiben eines Hinweisgebermeldesystems. Dieses wurde unter Berücksichtigung der Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes eingerichtet. Sowohl unsere Mitarbeitenden als auch unternehmensexterne Personen können uns Hinweise auf Fehlverhalten geben. Dabei handelt es sich insbesondere um Hinweise auf Wirtschaftsstraftaten (z. B. Betrug, Korruption, Untreue) und Meldungen in Bezug auf Verstöße gegen Menschenrechte (z. B. Diskriminierung, Verstöße gegen Arbeitsschutzmaßnahmen, Kinder- oder Zwangsarbeit) oder Umweltschädigungen.

Unsere Unternehmenskultur fördert den offenen Austausch. Bei Bedarf können die Hinweise aber auch in anonymer Form abgegeben werden. Die Hinweisgeber genießen den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes. Die Regelungen der WVV definieren klare Zuständigkeiten und Prozesse für die Aufklärung von Gesetzesverstößen, gewährleisten die Vertraulichkeit und bieten einen größtmöglichen Schutz für alle Beteiligten. Hier finden Sie unser

Online-Hinweisgebersystem

Bleiben Sie auf dem Laufenden – Mit unserem Newsletter