1. Was sind Enterokokken und warum sind sie im Trinkwasser problematisch?
Enterokokken sind Bakterien. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen intestinalen und nicht-intestinalen Vorkommen. Nicht-intestinale sind Umweltbakterien und kommen z. B. im Wasser und Erdboden vor. Intestinale sind natürlicherweise im Darm von Menschen und Tieren vorkommend. Untersuchungen haben aber ergeben, dass es sich im vorliegenden Fall um Enterococcus moraviensis, also einen Umweltkeim handelt, stammend aus Insekten oder Pflanzenmaterial (nicht intestinal!). Die Ursache der Verunreinigung ist derzeit nicht bekannt.
2. Welches Gebiet ist genau betroffen?
Das gesamte Trinkwasserversorgungsgebiet der WVV sowie Gerbrunn. Dies betrifft alle Stadtteile Würzburgs: Altstadt, Zellerau, Dürrbachtal, Grombühl, Lindleinsmühle, Frauenland, Sanderau, Heidingsfeld, Heuchelhof, Steinbachtal, Versbach, Lengfeld, Rottenbauer.
3. Was bedeutet „Abkochgebot“ konkret?
Ein Abkochgebot ist eine Anordnung des Gesundheitsamtes an Nutzer von Trinkwasser oder Kunden eines Trinkwasserversorger als Vorsichtsmaßnahme.
Das Leitungswasser darf nur nach vorherigem Abkochen z. B. für folgende Verwendungen genutzt werden:
• Trinken, Getränkezubereitung (z. B. Eiswürfel)
• Zubereiten von Lebensmitteln
• Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln
• Medizinische Zwecke (z. B. Wundreinigung, Nasenspülen)
• Zähne putzen
4. Wie setze ich ein Abkochgebot um bzw. was muss ich als Kunde machen?
Sprudelnd aufkochen, dann etwa zehn Minuten stehen und abkühlen lassen. So werden die Bakterien sicher abgetötet.
5. Macht das Wasser krank?
Nein. Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme.
6. Muss das abgekochte Wasser für alle Zwecke verwendet werden?
Ja, für alle Zwecke, bei denen Wasser in direkten Kontakt mit dem Körper oder Lebensmitteln kommt (Trinken, Kochen, Zähneputzen, Babyfläschchen). Für Duschen, Hände- und Körperwaschen sowie Wäsche gilt: Sollten offene Wunden vorhanden sein, diese mit wasserundurchlässigen Pflastern abdecken.
7. Kann das ungekochte Wasser für Hausgeräte (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler) genutzt werden?
Ja, wenn die Waschmaschine auf mindestens 40 °C und der Geschirrspüler auf mindestens 60 °C betrieben werden. Gewerbliche Geräte sollten der DIN 10512 entsprechen und regelmäßig gewartet sein.
8. Gibt es spezielle Empfehlungen für Kinder, Schwangere oder ältere Menschen?
Nein, es gelten keine besonderen Maßnahmen über das generelle Abkochen hinaus. Abgekochtes Wasser ist für alle Personengruppen unbedenklich nutzbar.
9. Was sollen Haustierbesitzer/-innen beachten?
Tiere verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem. Sie können im Regelfall das Wasser aus der Leitung zu sich nehmen. Wasser in der Natur ist schließlich auch nicht keimfrei. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinäramt.
10. Wie kann ich Kaffeeautomaten oder Wassersprudler nutzen?
Nur für Heißgetränke geeignet, falls die Maschinen das Wasser auf mindestens 82 °C erhitzen. Für Kaltgetränke abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwenden.
11. Wann kann ich wieder auf das Abkochen verzichten?
Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot offiziell aufhebt, wenn über mehrere aufeinanderfolgende Proben kein Nachweis mehr gefunden wird. Sie werden von bei der WVV über die Presse, Social Media, die Webseite oder die MeineWVV-App informiert.
12. Was tun bei Unsicherheiten oder weiteren Fragen?
Rückfragen unter 36-1155.