Waermewende-Signet

Wärmewende Würzburg

Die WVV und die Stadt Würzburg begleiten Sie auf dem Weg in eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 und gemeinsam finden wir die ideale Lösung für Ihr Zuhause.

Durch den Einsatz erneuerbarer Energiequellen machen wir uns langfristig unabhängig von fossilen Energieträgern wie Öl und Erdgas. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern macht uns auch unabhängiger in Sachen steigender Preise und Lieferengpässe.

Gemeinsam für unser schönes Würzburg!
  • Nachhaltig
  • Unabhängig
  • Transparent
  • Gemeinsam
  • Sicher
  • Im Dialog
  • Regional
  • Zuverlässig
  • Vertrauen
  • Lösungsorientiert

Was passiert aktuell?

Derzeit wird unsere Wärmeleitplanung finalisiert und die aktualisierten Ergebnisse wurden der Stadt Würzburg erstmalig übergeben. Die Stadt Würzburg wird in den nächsten Monaten den kommunalen Wärmeplan erstellen und veröffentlichen. Parallel wird damit begonnen, nach und nach die einzelnen Gebiete im Detail hinsichtlich einer konkreten Umsetzungsplanung zu analysieren.

Neue Erkenntnisse bzgl. Ergebnis sowie Umsetzungssicherheit werden möglichst zeitnah hier veröffentlicht. Voraussichtlich wird dies im Zeitraum der Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung geschehen. Parallel arbeiten wir an der Steigerung der Wärmenutzung in bereits versorgten Straßen und der Weiterentwicklung unseres Erzeugungsanlagen-Portfolios, um die Wärmewende voranzutreiben.

Herr Lewetz und Frau Schulte-Derne
Die kommenden Jahre stellen uns vor große Herausforderungen mit Veränderungen, die für uns alle im Alltag spürbar sein werden. Deshalb ist es wichtig, gerade bei der Wärmewende an einem Strang zu ziehen und immer wieder mit den Kundinnnen und Kunden in den Dialog zu treten. Klar ist: Wir schaffen das nur zusammen.
Dörte Schulte-Derne, WVV-Geschäftsführerin und Vorständin (Sprecherin) der Stadtwerke Würzburg AG I Im Bild mit WVV-Geschäftsführer und Vorstandskollege Armin Lewetz
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderung

Das Projekt der Wärmeleitplanung wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.

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100 % GEMEINSAM.

Wir sind Wärmewender®!

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Wärmewenderin Laura

Laura

Strategische Zielnetzplanung

Wärmewender Sebastian Engert

Sebastian Engert

Rohrnetzmonteur

Wärmewender Markus Hannwacker

Markus Hannwacker

Anlagenmechaniker

Wärmewenderinnen Stephanie und Emilie

Stéphanie & Emilie Banerjee

Mutter und Tochter

Wärmewender Dominic Fritz

Dominic Fritz

Student

Wärmewenderin Barbara Sauer

Barbara Sauer

Seniorin

Wärmewende Kernteam

Kernteam

Kommunikation Wärmewende

Wärmewender Herr Lewetz und Wärmewenderin Frau Schulte-Derne

Dörte Schulte-Derne & Armin Lewetz

Vorstandssprecherin und Vorstand der Stadtwerke Würzburg AG

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Würzburg

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100 % GEMEINSAM. Würzburg für die Wärmewende.

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Finanzielle Förderungen

Sie möchten wissen, welche Förderungen es gibt? Klicken Sie sich durch unser interaktives Haus, um einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten zu erhalten!
Grundlage des interaktiven Fördermittelhauses ist die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Sanierern und Bauherren zur Verfügung steht. Bei Bestandsimmobilien muss der Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegen, dann erhalten Sie als Sanierer 30 bis 70 Prozent Förderung als Zuschuss über den BEG-Programmteil Einzelmaßnahmen. Anrechenbar sind dabei Kosten von bis zu 30.000 Euro - einmalig für die erste Wohneinheit. Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen sein. Die interaktive Fördermittelübersicht kann eine persönliche Rechts- und Energieberatung nicht ersetzen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

FAQ Würzburger Wärmewende

Was ist eine kommunale Wärmeplanung vs. Wärmeleitplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein Prozess, bei dem die Wärmeversorgung einer Kommune (Stadt Würzburg) langfristig geplant wird. Ziel ist es, eine nachhaltige und effiziente Wärmeversorgung zu gewährleisten und dabei die örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Die Wärmeleitplanung durch die WVV ist ein verbindlicher Fahrplan zur klimaneutralen Wärmeversorgung, welcher alle 5 Jahre aktualisiert werden muss.

Bestehende Wärmenetze müssen gesetzlich bis 2030 mindestens aus einem Anteil von 30 % und bis 2040 zu 80 % mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bestehen.

Welches Ziel verfolgen die kommunale Wärmeplanung und die Wärmeleitplanung?

Den Weg in eine klimaneutrale Heizzukunft ebnen und Planungssicherheit für Würzburger Bürgerinnen und Bürger beim Umstieg auf erneuerbare Heizenergien erreichen.

Die strukturierte Planung der Wärmewende bringt zahlreiche Vorteile mit sich, sowohl für Städte als auch für Eigentümerinnen und Eigentümer. Durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energiequellen wird Deutschland langfristig unabhängig von fossilen Brennstoffen wie Öl und Erdgas. Dadurch entfällt die Abhängigkeit von steigenden Preisen und Lieferengpässen auf dem Öl- und Gasmarkt. Für Anwohnerinnen und Anwohner bietet die Wärmewende jedoch vor allem Orientierung und Planungssicherheit. Sobald festgelegt ist, welche Gebiete mit Fern- oder Nahwärme versorgt werden sollen und wo individuelle Lösungen wie Wärmepumpen oder Solarthermie sinnvoll sind, eröffnen sich neue Möglichkeiten für die Wärmeversorgung.

Welche Wärmelösungen sind denkbar?

Welche Wärmelösungen am Ende verfügbar sind, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. In Würzburg spielt Geothermie eine eher untergeordnete Rolle, aber wird dennoch geprüft. Andere denkbare Möglichkeiten: Klarwasserwärmepumpe am Klärwerk, Nutzung der Abwärme aus der thermischen Abfallbehandlung sowie der Einsatz von Flusswasserwärmepumpen am Main

Wie erfolgt die Abwägung, wo Fernwärme und wo die Wärmepumpe angewendet werden sollten?

Die Abwägung erfolgt anhand eines Vollkostenvergleichs der Wärmegestehungskosten zwischen individueller Versorgung und der Wärmenetzlösung.

Wann bietet die WVV wieder Bürgerbeteiligungen in die Energiewende an?

Es ist aktuell geplant, die WVV-Bürgerbeteiligung zum September 2025 wieder zu starten. Sie wird projektbezogen ausgelegt sein.

Wird es für Bürgerinnen und Bürger möglich sein, sich an ein Fernwärmenetz anzuschließen?

Die WVV rechnet damit, im Jahr 2040 65 - 70 % des Wärmebedarfs in der Stadt über Nah- und Fernwärme zu decken. Eine Umstellung aller Gebäude in der Stadt auf Fernwärme wäre nicht möglich und auch nicht sinnvoll, denn für viele Gebäude wird eine Einzelversorgung mit eigenem Wärmeerzeuger auch zukünftig wirtschaftlicher sein. Dies wird in unserer Wärmeleitplanung berücksichtigt. Aktuell wird ca. 20 % des Würzburger Wärmebedarfs über Wärmenetze gedeckt.

Wie erfahre ich, welche Wärmeversorgung für mich in Frage kommt?

Wir sind momentan im Prozess der kommunalen Wärmeplanung bzw. Wärmeleitplanung. Nach der Fertigstellung können wir klare Aussagen zur künftigen Versorgung für jeden Stadtteil treffen, sei es durch das bestehende und erweiterte Fernwärmenetz, durch Inselnetze oder durch Individualversorgung mit jeweils eigenem Wärmeerzeuger. Den jeweils aktuellen Stand erhalten Sie über unsere Webseite. Perspektivisch wird hier auch ein Tool zu finden sein, mit dem Sie die Ergebnisse der Wärmeleitplanung für Ihre eigene Adresse abfragen können.

Wird in der Wärmeleitplanung auch Fernkälte berücksichtigt?

Die WVV hat bereits vor einigen Jahren die Möglichkeit eines Fernkältenetzes evaluiert. Da der Bedarf sehr gering ist, wird ein solches Angebot derzeit nicht vorgesehen. Über Absorptionskältemaschinen kann jedoch auch das bestehende Fernwärmenetz für die Erzeugung von Kälte genutzt werden. Diese Option nutzen einzelne Großkunden bereits.

Welche Preispfade werden in den Kalkulationen für Strom, Gas und Wasserstoff angenommen?

Die WVV hat von einem renommierten energiewirtschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstitut Preisszenarien bis 2040 ermitteln lassen. Diese Szenarien wurden für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen in der Wärmeleitplanung genutzt. Im Rahmen der Aktualisierungen der Wärmeleitplanung in den kommenden Jahren werden auch diese Preisannahmen aktualisiert.

Wird es auch 2040 noch ein Gasnetz in Würzburg geben?

Das wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Es ist denkbar, dass es zu diesem Zeitpunkt ein kleines Verteilnetz für Biogas oder Wasserstoff für einige Großabnehmerinnen und Großabnehmer geben wird.

Wie werden Baumaßnahmen möglichst effizient und schnell durchgeführt?

Hier ist eine enge Vernetzung der Gewerke, Sparten und Behörden gefragt. Wir wollen hierbei noch besser werden und digitale Werkzeuge intensiver nutzen. Die WVV baut derzeit eine neue Koordinierungsstelle zu diesem Zweck auf. Die bestehenden Kapazitäten können dadurch besser genutzt und die Baumaßnahmen beschleunigt werden.

Wird der elektrische Energiebedarf steigen und ist genügend Strom verfügbar?

In Zukunft wird der Strombedarf durch Wärmepumpen, Elektroauto-Ladeinfrastruktur und andere elektrifizierte Prozesse natürlich steigen. Die Herausforderung liegt aber weniger in der Menge des Stroms, sondern in den hohen Leistungen, die das Netz belasten können. Daher sind der Ausbau und die Verstärkung der Stromnetze sowie eine bessere Steuerbarkeit von Verbrauchern entscheidend.

Der Verteilnetzbetreiber hat seit 1. Januar 2024 die Möglichkeit, einzelne Verbrauchseinrichtungen bei Bedarf auf eine Leistung von maximal 4,2 kW zu reduzieren. Diese Mindestleistung steht immer zur Verfügung, sodass Elektroautos weiter geladen und Wärmepumpen weiter betrieben werden können. Im Gegenzug profitieren Nutzerinnen und Nutzer von reduzierten Netzentgelten.

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Der steigende Strombedarf wird in den Planungen für das Stromnetz berücksichtigt. Die ausreichende Verfügbarkeit von Strom aus erneuerbaren Quellen und die Vorhaltung von Backup-Kapazitäten für Dunkelflauten sind Voraussetzung für ein Gelingen der Wärmewende. Deshalb werden auch die Strompotentiale aus Freiflächen- und Dachphotovoltaik sowie aus Windkraftanlagen auf dem Stadtgebiet Würzburg in der Wärmeleitplanung berücksichtigt.

Gibt es einen Plan für einen eventuellen Wasserstoff-Ausbau?

Die künftige Verfügbarkeit von CO2-neutral erzeugtem Wasserstoff für Würzburg ist eine große Unbekannte. Unsere Wärmeleitplanung für 2040 kommt daher ohne diesen Energieträger aus. Ob Wasserstoff zur Versorgung einiger Großabnehmerinnen und Großabnehmer im Stadtgebiet oder zur unterstützenden Stromerzeugung eine Rolle spielen wird, können wir derzeit noch nicht abschätzen.

FAQ Gebäudeenergiegesetz

Was steht im GEG?

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass ab 2024 in Neubaugebieten jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Dadurch wird der Einbau neuer herkömmlicher Gas- und Ölheizungen in den meisten Fällen ausgeschlossen.

Stattdessen sollen verstärkt erneuerbare Energien wie Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen zum Einsatz kommen. Das Ziel ist es, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das GEG soll außerdem die verschiedenen bestehenden Regelungen im Bereich der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien zusammenführen und vereinfachen.

Welche Heizungstypen sind ab 2024 noch erlaubt?

Grundsätzlich gilt:

Beim Neubau ist eine GEG-konforme Heizanlage einzubauen – also eine, die zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

In bereits bestehenden Wohngebieten gelten die Vorgaben der kommunalen Wärmeplanung für Sanierungen. Wenn ein kommunaler Wärmeplan vorhanden ist, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Heizung austauschen möchten, die 65-Prozent-Regel einhalten und eine Heizung mit dem entsprechenden Anteil erneuerbarer Energien wählen. Der kommunale Wärmeplan gibt dann Anhaltspunkte, welcher Heizungstyp für die entsprechende Region am besten geeignet ist.

Würzburg geht mit gutem Beispiel voran und hat die Weichen für eine kommunale Wärmeplanung bereits gestellt.

Gibt es eine Sanierungsplicht für Heizungen im Bestand?

Es besteht keine unmittelbare Notwendigkeit, die Heizung sofort auszutauschen, da Heizkessel bis zum 31. Dezember 2044 weiterhin mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Es ist auch weiterhin erlaubt, Reparaturen an der bestehenden Heizung vorzunehmen.

Das GEG sieht vor, dass die meisten Heizungen 30 Jahre nach ihrem Einbau ausgetauscht werden müssen. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel, weil diese effizienter sind. Auch wer in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten eine Wohnung zum 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, darf die Heizung weiter betreiben. Die Austauschpflicht tritt erst bei einem Eigentümerwechsel in Kraft. Und auch dann bleiben zwei Jahre Zeit, die Heizung auszutauschen.

Heizungsanlagen mit einem flüssigen oder gasförmigen angetriebenen Brennstoff, die nach Ablauf des 31. Dezember 2023 und vor Ablauf der 30. Juni 2026 (Stadt Würzburg) errichtet wurden, müssen nach folgenden Staffelungen entsprechende Anteile an Biomasse oder grünem/blauem Wasserstoff für die Wärmeerzeugung verwenden:

  • 1. Januar 2029 mindestens 15 %
  • 1. Januar 2035 mindestens 30 %
  • 1. Januar 2040 mindestens 60 %

Gibt es finanzielle Förderungen?

Seit 1. Januar 2024 gibt es für alle, die im eigenen Haus wohnen, sowie private Kleinvermieterinnen und Kleinvermieter – mit bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt – bis zu 70 % Förderung geben.

  • Grundfördersatz
    Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Gas- oder Ölheizung austauschen, bekommen eine Sockelförderung von 30 % – maximal 30.000 € der Kosten für den Heizungsaustausch sind förderfähig.
  • Einkommens-Bonus
    Weitere 30 % sind für Menschen vorgesehen, die über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 40.000 € verfügen.
  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus
    Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die noch vor der fertiggestellten Wärmeplanung in einer Kommune ihre funktionierende fossile Heizung austauschen sollen einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % bis Ende 2028 erhalten – danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent.
  • Effizienz-Bonus
    5 % Effiziensbonus für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich verwendet oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
  • iSFP-Bonus
    Bei Realisierung der Maßnahmen innerhalb eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), kann ein iSFP-Bonus in Höhe von 5 % der Kosten gewährt werden.
  • Förderung der Fachplanung und Baubegleitung
    50 % Förderung auf die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung förderfähiger Investitionen.

Wichtig zu wissen: Gas- und Ölheizungen sind in den Paketen nicht enthalten.

Förderanträge sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen.

Der Förderwegweiser des BMWK gibt einen Überblick über aktuelle Förderprogramme.

Das Aus für Öl- und Gasheizungen?

Teilweise.

Fakt ist: Liegt eine kommunale Wärmeplanung vor und greift das GEG wie oben beschrieben, ist eine herkömmliche Öl- oder Gasheizung nicht mehr gesetzeskonform. Selbst Gasbrennwertkessel kombiniert mit Solarthermie erreichen den vorgegebenen Wert in der Regel nicht.

Sind die Fragen rund um die kommunale Wärmeplanung vor Ort jedoch noch nicht final geklärt, ist der Einbau einer konventionellen Öl- oder Gasheizung theoretisch noch erlaubt. In diesen Fällen ist dann jedoch eine Gebäudeenergieberatung obligatorisch.

Heizung kaputt - Was ist am besten zu tun?

Vorerst ist die Installation einer fossil betriebenen Heizung möglich. Fünf Jahre nach dem Ausfall der alten Heizung muss jedoch eine Heizungstechnologie zum Einsatz kommen, die die erneuerbaren Vorgabe erfüllt.

Das gibt vor allem Eigentümerinnen und Eigentümern von nicht hinreichend sanierten Häusern mit hohem Wärmeverlust zusätzlichen Handlungsspielraum. Denn bis zum Fristende können sie Teile der Gebäudehülle dämmen lassen, sodass danach beispielsweise die Nutzung einer Wärmepumpe effizient möglich ist. Zulässig ist auch, den Gaskessel nach Ablauf der 5-Jahres-Frist im Rahmen einer Hybridheizung weiter für die Lastspitzen zu nutzen. Die Übergangsfrist verlängert sich auf bis zu zehn Jahre, wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz in dieser Zeit möglich ist.

Sie haben noch Fragen? Wir sind zu 100 % für Sie da!

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