
WVV Energiesparprämie – 60 € Zuschuss
Sparen beim Einschalten: 60 € Zuschuss für Ihr neues Haushaltsgerät
Als Energieversorgungsunternehmen ist es uns wichtig, Sie bei der Steigerung Ihrer Energieeffizienz zu unterstützen. Denn mit effizienten Geräten tun Sie nicht nur etwas Gutes für die Umwelt, sondern sparen langfristig Geld.
Darum unterstützen wir unsere Energiekunden beim Kauf von neuen und deutlich sparsamen Haushaltsgeräten.
Denn dadurch wird nicht nur Ihr Stromverbrauch reduziert, sondern Sie sparen gleichzeitig auch Energiekosten ein und erhalten von uns eine EnergieSparPrämie in Höhe von 60 €.
Also gleich Förderantrag ausfüllen und zusammen mit der dazugehörigen Rechnung einreichen.


Geförderte
Haushaltsgeräte
- Kühl- und Gefriergeräte
- Geschirrspüler
- Waschmaschinen und Waschtrockner
- Backöfen
- Dunstabzugshauben
Die neuen Energieeffizienzklassen
Seit März 2021 existiert das neue EU Energielabel
Die Plusklassen verschwinden und die Buchstaben A bis G decken die zulässigen Energieeffizienzklassen (=EEF) ab.
Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Gerät der früheren EEF-Klasse A+++ nach der neuen Änderung in die Klasse C eingeordnet wird. Es handelt sich dabei lediglich um die Einordnung in eine neue Klasse; die Energieeffizienz des Geräts ändert sich dabei nicht.
Ausnahmen: Einige Gerätetypen werden erst noch umgestellt und werden noch nach den alten Energieeffizienzklassen bewertet. Hierzu zählen Wäschetrockner, Backöfen und Dunstabzugshauben.
Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz .


WVV Energiesparprämie
Voraussetzungen
- Strom- und / oder Gaskunde der Stadtwerke Würzburg AG
- Kauf eines neuen Elektrogeräts in der jeweils als förderfähig anerkannten Energieeffizienzklasse (siehe WVV Förderrichtlinien)
- Ausgefüllter Förderantrag und Rechnungskopie einreichen
- Haushaltsgerät wurde im Aktionszeitraum gekauft
Förderantrag gleich hier online ausfüllen und absenden
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Prämie zu erhalten?
Welche Unterlagen muss ich einreichen um die Förderung in Anspruch zu nehmen?
Wo reiche ich meinen Förderantrag und die Rechnungskopie ein?
Wie lange wird der Kauf von energieeffizienten Haushaltsgeräten gefördert?
Kann ich auch eine Rechnung vom letzten Jahr einreichen?
Wie erhalte ich meine Prämie?
Kann ich die WVV EnergieSparPrämie auch mehrmals in Anspruch nehmen?
Warum werden Herdplatten bzw. Kochfelder nicht gefördert?
85 %
des Energieverbrauchs in privaten Haushalten entfällt auf die Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser
6 %
Heizkosteneinsparung bei Senkung der Raumtemperatur um 1 Grad
25 %
Reduzierung der Energiekosten zum Erhitzen des Wassers durch Sparduschköpfe und Perlstrahler
90 %
Stromeinsparung durch LED-Lampen
