Für Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 40 ct/kWh gedeckelt.
Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.
Sparen lohnt sich also: Verbrauchen Sie im Jahr 2023 weniger als 80 % des Vorjahresverbrauchs, greift die Preisdeckelung für Ihren gesamten Verbrauch. Für Verbräuche über 80 % des Vorjahresverbrauchs ist der in der Regel deutlich höhere individuelle Vertragspreis fällig.
Bei einem Jahresverbrauch > 30.000 kWh wird der Preis bei 13 ct/kWh (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 % des bisherigen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr - gedeckelt. Für die restlichen 30 % gilt der individuelle Vertragspreis.
Wie hoch ist meine Entlastung durch die Strompreisbremse?
Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.
Beispiel
Durch die Energiekrise ist der Strompreis von Familie Müller von 30 ct/kWh auf 50 ct/kWh gestiegen. Ihre Stromrechnung würde sich dadurch deutlich erhöhen. Mit der Strompreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Preis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 ct/kWh.
Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (50 ct/kWh) und dem gedeckelten Preis (40 ct/kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 4.500 kWh erhält sie somit für 80 % – also 3.600 kWh – eine Entlastung von 10 ct/kWh. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 360 €.
Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Strom zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist deutlich höher als ihr früherer Strompreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80 %-Kontingent hinausgeht, muss sie 50 ct/kWh bezahlen.
Entsprechend der gesetzlichen Mitteilungsfristen informiert die WVV Energie ihre Kunden-/innen bezüglich der Energiepreisbremsen und den hieraus resultierenden individuellen Entlastungsbeträgen.