Buergerbeteiligung

WVV-Bürgerbeteiligung

Die Energiewende gilt als Gemeinschaftsprojekt, das alle betrifft – vom Energieunternehmen über die Politik bis zum Privathaushalt. Diesen Gedanken greift die WVV auf und will sich mit Investitionen am Ausbau der erneuerbaren Energien in Würzburg und der Region beteiligen.

Seit 2018 gibt es unsere Bürgerbeteiligung. Das Prinzip war damals: wir pachten Dächer oder Freiflächen, die Firmen oder der Stadt Würzburg gehören. Dort installierten wir Photovoltaikanlagen. Sie als WVV-Energiekunde konnten den Ausbau der Photovoltaikanlagen finanziell unterstützen – und Ihr Geld so zukunftsweisend anlegen. Nun gehts in die Dritte Runde.


Bis zu 3,75 % Zinsen p.a.
WVV Bürgebeteiligung

WVV Bürgerbeteiligung 3.0

Umbau des Umspannwerkes Dürrbachau

Jetzt geht die Bürgerbeteiligung in Runde Drei und Sie können Ihr Geld in den Umbau des Umspannwerkes in Dürrbachau investieren und somit den Ausbau der Infrastruktur von morgen für die Region unterstützen. Außerdem profitieren Sie von attraktiven Zinsen.

Buergerbeteiligung_PV-.Anlage
Bürgerbeteiligung 3.0

Auf einen Blick

  • Anlageobjekt: Umspannwerk Dürrbachau
  • Anlageform: Genussrechte
  • Anlagesumme: 500 - 25.000 €
  • Attraktive Verzinsung: 3,75 % p.a. für Energiekunden/innen, ansonsten 3,25 % p.a.
  • Mindestlaufzeit: 5 Jahre (Start: 05.10.2025)

Und so geht´s

Ihre nächsten Schritte:

• Registrieren Sie sich ab dem 05.10.2025 auf der Beteiligungsplattform

• Sie erhalten dann die Vertragsunterlagen per Post oder E-Mail

• Lesen Sie die Vertragsunterlagen vollständig durch, füllen Sie diese aus und senden sie zurück

• Überweisen Sie Anlagebetrag auf das im Begrüßungsschreiben genannte Konto Ihres Stadtwerks

Sie registrieren sich ganz unkompliziert über die Internet-Plattform der Dallmayer Consulting GmbH. Warum? Der Vertrieb einer Bürgerbeteiligung muss zwingend von einem externen Anlagevermittler über dessen Internet-Dienstleistungsplattform erfolgen. Das gibt der Gesetzgeber vor und stärkt den Schutz der Anleger. Die Dallmayer Consulting GmbH verfügt über die erforderliche Erlaubnis nach § 34f GewO als Finanzanlagenvermittler und begleitet unser Beteiligungsangebot.

Sie haben Fragen?

Wir sind gerne persönlich für Sie da:

Telefon: 0931 36-1036
E-Mail: wvv-buergerbeteiligung@anleger-service.de


Hinweis nach § 12 Abs. 2 und 3 Vermögensanlagengesetz:

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

Bisher erfolgreich umgesetzte Projekte

PV-Anlage Stadtreiniger

PV-Anlage-Stadtreiniger

Bei den Würzburger Stadtreinigern in der Nürnberger Straße kann man seit Juni 2018 auf 580 Quadratmetern Dachfläche das erste erfolgreich realisierte Projekt der WVV-Bürgerbeteiligung bestaunen:

Eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von rund 94.000 Kilowattstunden Ökostrom pro Jahr. Das reicht aus, um 40 Haushalte mit Strom zu versorgen. Im Vergleich zur herkömmlichen Stromproduktion spart diese Anlage pro Jahr rund 47 Tonnen CO2. Soviel, wie bei einer Person anfällt, wenn sie mit dem Auto etwa acht Mal die Welt umrundet. Die Kosten der Anlage beliefen sich auf rund 102.000 €.

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PV-Anlage Grundschule Würzburg-Dürrbachgrund

PV-Anlage-Grundschule

Auf der Grundschule Würzburg-Dürrbachgrund kam im September 2018 die nächste Photovoltaikanlage mit 496 Quadratmetern Fläche hinzu. Mit einer Leistung von rund 74.500 Kilowattstunden Ökostrom pro Jahr deckt die Anlage 56 Prozent des Strombedarfs der Schule. Hierdurch werden im Gegensatz zu herkömmlichem Strom rund 35 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Für diese Anlage sind 106.000 € aus der WVV-Bürgerbeteiligung verwendet worden.

Video

PV-Anlage Friedrich-König-Straße

PV-Anlage

Die dritte Anlage befindet sich seit Januar 2019 auf dem Dach einer Halle der Würzburger Hafen GmbH in der Friedrich-Koenig-Straße in Würzburg. Die Dachfläche beträgt 2.720 Quadratmeter bei einer Leistung von rund 445.000 Kilowattstunden pro Jahr. Sie ist damit die größte Photovoltaikanlage, die im Rahmen der WVV-Bürgerbeteiligung umgesetzt wurde. Der produzierte Ökostrom wird zu 100 Prozent in das Würzburger Stromnetz eingespeist. So profitieren alle WVV-Kunden von dem klimaneutral produzierten Strom. Für diese Anlage fielen Kosten in Höhe von 441.000 € an.

Video

PV-Anlage Leuschnerstraße

Buergerbeteiligung

Die vierte Anlage befindet sich seit Juli 2020 auf einem Hallendach in der Leuschnerstraße am Heuchelhof. Mit einer maximalen Leistung von 432 kWp erzeugt sie jährlich 400.000 Kilowattstunden Ökostrom und spart so 200 Tonnen CO2im Gegensatz zur regulären Stromerzeugung ein. Die Kosten der Anlage betrugen 360.000 €.

PV-Anlage Golfclub Kitzingen

Photovoltaikanlage

Die neueste Anlage wurde im August 2020 auf dem Clubhaus sowie auf der Caddyhalle des Golfclubs Kitzingen installiert. Die installierte Anlage mit einer Leistung von 134 kWp erzeugt jährlich 122.000 Kilowattstunden Ökostrom. Im Vergleich zur herkömmlichen Stromproduktion spart sie somit pro Jahr rund 61 Tonnen CO2. Der umweltfreundlich erzeugte Strom wird zu rund 30 Prozent für das Clubhaus, das Restaurant des Golfclubs, für das Laden der Elektro-Caddys sowie für die Bewässerung genutzt. Die Restmenge von etwa 70 Prozent wird ins Stromnetz eingespeist. Die Kosten der Anlage betrugen 110.000 €.

Projekt PV-Anlage
Stadtreiniger
PV-Anlage Grundschule
Würzburg-Dürrbachgrund
PV-Anlage
Friedrich-König-Straße
PV-Anlage
Leuschnerstraße
PV-Anlage
Golfclub Kitzingen
Inbetriebnahme Juni 2018September 2018Januar 2019Juli 2019August 2020
Max. Leistung 98,82 kWp90,59 kWp504,9 kWp432,25 kWp134,89 kWp
Stromproduktion 94.000 kWh pro Jahr74.000 kWh pro Jahr445.000 kWh pro Jahr400.000 kWh pro Jahr122.000 kWh pro Jahr
Investition 102.000 €106.000 €441.000 €360.000 €110.000 €
Jährliche Einsparung CO2 47 Tonnen25 Tonnen210 Tonnen200 Tonnen61 Tonnen

FAQs zur WVV-Bürgerbeteiligung 3.0

Warum werden die Genussrechte über eine Internet-Dienstleistungsplattform vertrieben?

1. Warum werden die Genussrechte „WVV Bürgerbeteiligung 3.0 Basis“ & „WVV Bürgerbeteiligung 3.0 Premium“ ausschließlich über die Internet-Dienstleistungsplattform www.anleger-service.de/wvv-buergerbeteiligung vertrieben?

Um die Genussrechte rechtskonform vertreiben zu können, sieht das Vermögensanlagengesetz vor, dass eine Internet-Dienstleistungsplattform die Anlagevermittlung übernehmen muss, um Sie als Anlageinteressent ordnungsgemäß über alle relevanten Punkte vor der Zeichnung aufzuklären. Die Internet-Dienstleistungsplattform schützt also vor allem Ihre Interessen.

Was ist ein Genussrecht?

Ein Genussrecht ist ein Recht schuldrechtlicher Art. Es gewährt keine Mitgliedschaftsrechte bezogen auf die Stadtwerke Würzburg AG, insbesondere kein Stimmrecht. Die Stadtwerke Würzburg AG schuldet dem Anleger die Zahlung der vertraglichen Zinsen unter der Bedingung, dass diese erwirtschaftet werden und die Stadtwerke Würzburg AG zum Zeitpunkt der Zinszahlung über eine ausreichende Liquidität verfügt. Bei Kündigung erhält der Anleger den Wert des gezeichneten Genussrechts zurück, der – sollte keine Verlustbeteiligung zum Ende des Vertrags bestehen – dem Nennwert und damit dem eingezahlten Betrag entspricht.

Warum muss ich mich online registrieren?

Und warum muss ich im Rahmen der Zeichnung Angaben über meine wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben?

Das öffentliche Angebot der Stadtwerke Würzburg AG, um Genussrechte zeichnen zu können, erfolgt in Form einer sogenannten Schwarmfinanzierung (Crowdfunding). Das Vermögensanlagengesetz sieht in diesem Fall vor, dass das Zurverfügungstellen aller erforderlichen Vertragsunterlagen zwingend online über eine Internet-Dienstleistungsplattform erfolgen muss. Die Stadtwerke Würzburg AG bedient sich daher der Internet-Dienstleistungsplattform www.anleger-service.de/wvv-buergerbeteiligung.

Um ein Genussrecht zeichnen zu können, registrieren Sie sich als Anleger auf der Internet-Dienstleistungsplattform www.anleger-service.de/wvv-buergerbeteiligung.

Welche Risiken sind zu beachten?

Die Risiken eines Genussrechtserwerbs von der Stadtwerke Würzburg AG sind ausführlich im VIB (Ziffer 5) beschrieben. Grundsätzlich besteht bei derartigen Vermögensanlagen das Risiko des vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals. Die Höhe des angelegten Kapitals sollte daher Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen. Eine Angemessenheitsprüfung wird durch die Internet-Dienstleistungsplattform anhand der von Ihnen angegebenen Daten vorgenommen. Sie sollten alle Risiken in Ihre Investitionsentscheidung einfließen lassen. Im Zweifelsfall wird geraten, sich zusätzlich von dritter Seite (z. B. Rechtsanwalt oder Steuerberater) fachkundigen Rat einzuholen.

Wer kann ein Genussrecht zeichnen?

Der Emittent schließt Verträge mit jeder natürlichen voll geschäftsfähigen oder juristischen Person des privaten und öffentlichen Rechts ab.

Eine Zeichnung durch zwei Anleger (z. B. Eheleute) ist ausgeschlossen.

Verfügen Sie über keinen Strom-, Gas- und/oder Fernwärmevertrag mit der Stadtwerke Würzburg AG oder besteht kein ungekündigtes Mitarbeiterverhältnis mit einem Unternehmen des WVV-Konzern, zeichnen Sie das Genussrecht „WVV Bürgerbeteiligung 3.0 Basis“ mit einer Verzinsung von jährlich 3,25 %.

Verfügen Sie über einen Strom-, Gas- und/oder Fernwärmevertrag mit der Stadtwerke Würzburg AG und/oder besteht ein ungekündigtes Mitarbeiterverhältnis mit einem Unternehmen des WVV-Konzerns, zeichnen Sie das Genussrecht „WVV Bürgerbeteiligung 3.0 Premium“ mit einer Verzinsung von jährlich 3,75 %.

Als Unternehmen des WVV-Konzerns gelten für Zwecke der Genussrechte „WVV Bürgerbeteiligung 3.0 Premium“ die folgenden Gesellschaften:

• Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH

• Stadtwerke Würzburg AG

• Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH

• Würzburger Stadtverkehrs-GmbH

• Würzburger Straßenbahn GmbH

• Würzburger Bäder GmbH

• Genusswunder Würzburg GmbH

• smart and public GmbH

• Würzburger Hafen GmbH

• WVV Wirtschaftsstandort Würzburg Immobilien-Management GmbH

• Würzburger Recycling GmbH

• Kompostwerk Würzburg GmbH

• Mainfranken Netze GmbH

• Wassergewinnung Würzburg-Estenfeld GmbH

• Immobilien-Management-GmbH

Habe ich Anspruch auf einen Vertragsabschluss?

wenn ich mich bei der Interessenbekundung registriere?

Die Stadtwerke Würzburg AG ist bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen. Aus Erfahrung zeigt sich aber, dass derartige Beteiligungsmodelle in kurzer Zeit überzeichnet sind, d. h. es besteht die Möglichkeit, dass nicht jeder, der sich beteiligen möchte und über die Internetdienstleistungsplattform registriert hat, auch einen Vertrag abschließen kann.

Ab wann kann ich bei der Stadtwerke Würzburg AG ein Genussrecht zeichnen?

Die Stadtwerke Würzburg AG bietet die Zeichnungsmöglichkeit ab sofort/ab dem xx.xx.2025 an. Nachrang-Darlehens ermöglicht werden kann.

In welcher Höhe kann ich bei der Stadtwerke Würzburg AG ein Genussrecht zeichnen?

Der Minimalbetrag beträgt 500 €, der Maximalbetrag 25.000 €. Jeder dazwischen liegende Betrag muss durch 500 ohne Rest teilbar sein. Es können also Genussrechtsbeträge ab 500 € in 500er Schritten bis 25.000 € gegeben werden. Bitte beachten Sie, dass ein Genussrechtsbetrag von 1.500 € bis 10.000 € nur dann gezeichnet werden kann, sofern Sie als Anleger nach einer von Ihnen vorab zu erteilenden Selbstauskunft über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens 100.000 € verfügen oder der Genussrechtsbetrag den zweifachen Betrag Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt. Bei einer Zeichnungssumme von 10.500 € bis 25.000 € bedarf es einer Auskunft, dass der Genussrechtsbetrag den zweifachen Betrag Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt. Die vorstehenden Angaben werden Ihnen als Anleger im Rahmen der Registrierung auf der Internet-Dienstleistungsplattform zur Zeichnung der Genussrechte per Opt-In vorgenommen. Die genannten Betragsgrenzen gelten nicht, wenn Anleger eine Kapitalgesellschaft oder eine GmbH & Co. KG ist, deren Kommanditisten gleichzeitig Gesellschafter der GmbH oder an der Entscheidungsfindung der GmbH beteiligt sind, sofern die GmbH & Co. KG kein Investmentvermögen und keine Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch ist.

Wie hoch sind die Zinsen?

Das Genussrecht „WVV Bürgerbeteiligung 3.0 Basis“ wird mit einem Zinssatz von jährlich 3,25 % p. a. verzinst.

Das Genussrecht „WVV Bürgerbeteiligung 3.0 Premium“ wird mit einem Zinssatz von jährlich 3,75 % p. a. verzinst. Voraussetzung für das Genussrecht „WVV Bürgerbeteiligung 3.0 Premium“ ist das Bestehen eines Strom-, Gas- und/oder Fernwärmevertrags mit der Stadtwerke Würzburg AG oder eines ungekündigten Mitarbeiterverhältnissens mit einem Unternehmen des WVV-Konzerns zum Zeitpunkt der Zeichnung des Genussrechts.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Die Verzinsung auf die Genussrechte für jedes abgelaufene Geschäftsjahr ist jeweils nachträglich, spätestens sechs Wochen nach der Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Würzburg AG fällig.

Wann kann ich meinen Vertrag frühestens ordentlich kündigen?

Die Parteien können den Vertrag erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von fünf vollen Geschäftsjahren mit einer Frist von sechs Monaten zum Geschäftsjahresende ordentlich kündigen. Bei einer unterjährigen Zeichnung zählt das Jahr der Zeichnung nicht als volles Jahr mit. Somit kann bei einer Zeichnung im Jahr 2025 der Vertrag erstmals zum 31.12.2030 ordentlich gekündigt werden. Anschließend kann der Vertrag von beiden Parteien jährlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende ordentlich gekündigt werden.

Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten?

Zinszahlungen, die Sie erhalten, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Damit unterfallen die Zinsen der Kapitalertragsteuer als Abgeltungsteuer. Die Stadtwerke Würzburg AG wird für Sie die anfallenden Steuern (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) direkt an die zuständigen Stellen abführen und Ihnen eine entsprechende Steuerbescheinigung ausstellen. Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen werden berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch unsere FAQ zum Freistellungsauftrag.

1965

wurden die Stadtwerke Würzburg gegründet.

WVV

beliefert die gesamte Region mit Strom und Gas.

69,2 %

des Stroms, den die Stadtwerke Würzburg liefern, wird aus erneuerbaren Energien erzeugt.

132.000

Kund/innen werden deutschlandweit mit Strom und Gas beliefert.

Unsere

Auszeichnungen

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