Beim Deutschlandticket gilt, dass man vor Beginn der Fahrt ein gültiges Ticket gelöst hat. Das ist bei allen anderen Fahrten und Fahrscheinen des öffentlichen Nahverkehres genauso. D.h. Bus, Bahn oder Straßenbahn erst betreten, wenn man ein gültiges Ticket hat.
Ist dies nicht möglich, weil z.B. der Handyakku leer, verloren, gestohlen ist oder man sein Handy zuhause vergessen hat, dann wird bei einer Fahrscheinkontrolle das erhöhte Beförderungsentgelt berechnet. Das sind 60 Euro, die sich auf 7 Euro reduzieren, wenn das gültige Ticket nachträglich vorgelegt wird.
Wichtig: innerhalb von einer Woche das Deutschlandticket im WVV Kundenzentrum vorzeigen.
Wer diesen Aufwand vermeiden will und bereits vor Antritt der Fahrt feststellt, dass das Deutschlandticket nicht vorgezeigt werden kann, kauft sich einen Einzelfahrschein am Automaten oder bei den Busfahrer/innen. Dieser wird nicht ersetzt.
Auszug aus den Tarifbestimmungen:
Für Inhaber der Fahrkarte ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7,00 Euro, wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche nach Feststellung des erhöhten Beförderungsentgeltes nachweist, dass er zu diesem Zeitpunkt Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte war...